Widerrufsrecht
â ïž Wichtigster Platzhalter auf der ganzen Seite â vor Launch mit einem Anwalt klĂ€ren
FĂŒr VertrĂ€ge ĂŒber digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen
DatentrÀger geliefert werden, sieht das deutsche Recht eine spezielle
Konstellation vor: Das gesetzliche 14-tÀgige Widerrufsrecht kann
erlöschen, wenn der Kunde ausdrĂŒcklich zustimmt, dass mit der
AusfĂŒhrung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, UND dabei
seine Kenntnis davon bestÀtigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht
verliert (§ 356 Abs. 5 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB). Der
Gesetzgeber gibt dafĂŒr eine Muster-Widerrufsbelehrung mit
vorgeschriebenem Wortlaut vor (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
Diese Seite reproduziert diesen Wortlaut bewusst nicht aus dem
GedĂ€chtnis heraus â Gesetzestexte Ă€ndern sich, und eine falsch
zitierte Belehrung ist schlechter als gar keine. Hol dir den aktuellen
amtlichen Text von einem Anwalt, der IHK, oder direkt von
gesetze-im-internet.de.
Wie das aktuell im Finder umgesetzt ist
Beim Freischalten zeigt das Formular eine Checkbox ("Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu"). Das ist aktuell nur ein Platzhalter â fĂŒr eine rechtssichere Zustimmung zur sofortigen AusfĂŒhrung mit Verlust des Widerrufsrechts braucht es einen eigenen, unmissverstĂ€ndlichen Zustimmungstext direkt an dieser Stelle (nicht nur einen allgemeinen AGB-Verweis), formuliert nach der amtlichen Vorgabe.
Wo das im Code steht
Die Checkbox ist in web/index.html
(#unlock-consent), der zugehörige Text wird von der
Funktion renderConsentText() in web/app.js
gesetzt. Nach Abstimmung mit einem Anwalt reicht es, den Text dort zu
ersetzen.